Einleitung
WICHTIG! Es sind keine Zuschauer erlaubt!
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 19. April 2021 folgende Bestimmungen:
- Fussballtrainings und -wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.
- Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien ohne
Gesichtsmaske durchgeführt werden. Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) mit Körperkontakt sind neu mit
Gesichtsmaske erlaubt.
- Wettkämpfe sind für alle ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) faktisch weiterhin verboten (Obergrenze von 15 Personen).
Achtung: es könnten strengere kantonale Richtlinien bestehen.
Folgende Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen
ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen
Situationen sind 1,5 Meter Abstand einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.
3. Gesichtsmaske tragen
In Innenräumen gilt für alle ab 12 Jahren, die nicht direkt am Training beteiligt sind, eine Gesichtsmaskenpflicht. Kann der Abstand von 1,5 Meter im Freien nicht eingehalten werden, gilt auch
dann eine Gesichtsmaskenpflicht für alle ab 12 Jahren. Wird bei den über 20-Jährigen mit Körperkontakt trainiert, gilt ebenso eine Gesichtsmaskenpflicht.
4. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
5. Kondition- oder Techniktrainings im Freien
Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Trainer/in) ab 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) erlaubt. Der Abstand von 1,5 Meter ist
stets einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen Gesichtsmasken getragen werden. Wird ab dem 20. Lebensjahr mit Körperkontakt trainiert, gilt stets eine Gesichtsmaskenpflicht.
6. Kondition- oder Techniktrainings in Innenräumen
Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) sind nicht erlaubt.
7. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche
Trainingseinheiten Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Training eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der
Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 9). In welcher Form die Liste geführt
wird (clubcorner.ch, doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.
8. Empfehlungen bzgl. Trainingsinhalte und Trainingsorganisation
In Anlehnung an die SFV Spiel- und Ausbildungsphilosophie bietet die SFV-Plattform clubcorner.ch jedem Trainer und jeder Trainerin die Möglichkeit, geeignete Trainingsinhalte und eine passende
Trainingsorganisation zu finden. Dabei sind sämtliche Übungen und Spielformen, welche in Gruppen von bis zu max. 15 Personen (inkl. Trainer/in) denkbar. Generell empfehlen wir Übungen im Bereich
Technik (Ballführen, Dribbling, Finten, Ballkontrolle/Pass und Torschuss). Ergänzend können auch geeignete Formen in den Bereichen Taktik, Kondition oder Mental eingesetzt werden. Für eine
optimale Trainingsgestaltung können zudem die verschiedenen Leitfäden (Footeco, Junioren-Spitzenfussball) und das Kinderfussballkonzept beigezogen werden.
9. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainings- und/oder Spielbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden
Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Peter Schmid. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. 079 219 95 74 oder per E-Mail an ps_schmid@swissonline.ch).
10. Besondere Bestimmungen
In Absprache mit der politischen Gemeinde Widnau, als Betreiber der Sportanlage
Aegeten, halten wir uns zusätzlich an deren Schutzkonzept.
Widnau, 19. April 2021
Vorstand FC Widnau